Details
- Leitung: Dr. Gustav Huber (ÖGUM Kursleiter)
- Organisation: Dr. Stephan Katzenschlager
- Dauer: 2,5 Tage
- Termine:
- 23.02. – 25.02.2023
- 28.09. – 30.09.2023
- Mindestteilnehmerzahl: 15
- Maximalteilnehmerzahl: 30
- Kosten für BÖI Mitglieder: 850,– €
- Kosten für Nichtmitglieder des BÖI: 1090,– €
- DFP-Punkte: 30
- Kursort: Labors.at, Kürschnergasse 6B, 1210 Wien
Kursbeschreibung
Sie sind Arzt/Ärztin in Basisausbildung, Assistenzarzt auf einer internen Station oder Aufnahmestation und wollen einen fundierten Echokardiographiekurs machen?
Der Grundkurs I+II inkl. Notfallsonographie nach den Vorgaben der Arbeitsgruppe Echokardiographie der Österreichischen Gesellschaft für Kardiologie dauert zweieinhalb Tage. Startend mit den Grundlagen der Echokardiographie werden die Standardschnitte sowie der Standard-Untersuchungsgang demonstriert. Häufige Pathologien und ihre Quantifizierungen werden im Rahmen des langen Wochenendes erarbeitet. Für das Hands-on-Training am Ultraschallgerät stehen jeden Tag gesunde, gut schallbare Probanden zur Verfügung, an denen unter Anleitung von Tutoren die Standardschnitte und wichtige Messungen geübt werden können.
Anmeldung Grundkurs 28.09. bis 30.09.2023
Anmeldung Grundkurs 23.02. bis 25.02.2023
Geschäftsbedingungen des BÖI
Anmeldungen zu den Kursen bedürfen der Schriftform. Sie können am Postweg, per Email oder per Fax an das Sekretariat des BÖI erfolgen. Schriftliche Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und begründet die Pflicht zur Zahlung der Kursgebühr.
Die Kursgebühr jedes Kurses ist im Kursprogramm angegeben. Wir ersuchen, die Einzahlung des Kursbeitrags innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Unterlagen vorzunehmen. Erfolgt die Anmeldung kurzfristig innerhalb der letzten 2 Wochen vor Kursbeginn ist die Einzahlung des Kursbeitrags jedenfalls noch vor Beginn des Kurses erforderlich.
Abmeldungen von Kursen bedürfen der Schriftform. Sie können am Postweg, per Email oder per Fax an das Sekretariat des BÖI erfolgen. Wir ersuchen um Verständnis, daß wir bei Abmeldungen von Kursen Kosten verrechnen müssen.
Bei der Abmeldung von einem Kurs sind folgende Fristen zu berücksichtigen:
Bis 6 Wochen vor Kursbeginn ist eine Abmeldung bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 15€ kostenfrei möglich. Erfolgt die Abmeldung bis 3 Wochen vor Kursbeginn, werden 50% des Kursbeitrages einbehalten. Bei einer Abmeldung innerhalb der letzten 3 Wochen vor Kursbeginn müssen wir die volle Kursgebühr in Rechnung stellen. Dies gilt auch, wenn Sie an einem verbindlich angemeldeten Kurstermin nicht teilnehmen.
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, statt einer Abmeldung kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu nominieren. Dies bedarf der Schriftform und kann bis Kursbeginn am Postweg, per Email oder per Fax an das Sekretariat des BÖI erfolgen.
Der Ersatzteilnehmer übernimmt dabei alle Pflichten aus der Kursanmeldung.
Muß eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Kursbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt gegebenes Konto oder durch Ausstellung eines Kursschecks.
Veranstaltungen können nur bei Erreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl abgehalten werden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs abgesagt werden.
Der BÖI behält sich ausdrücklich das Recht vor, notwendige Änderungen des angekündigten Programmes vorzunehmen bzw. Kurse gänzlich entfallen zu lassen. Die Teilnehmer werden rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
Bei einem Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des Kursleiters oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber dem BÖI sind daraus nicht abzuleiten.
Der Berufsverband Österreichischer Internisten ist eine gemeinnützige und überparteiliche Vereinigung niedergelassener und angestellter Internisten aus ganz Österreich.
Zielsetzung ist die Vertretung der Interessen der Internisten gegenüber Parteien, Kammern und Sozialversicherungsträgern.